Zum Anlass eines besonderen Ereignisses wie Hochzeit, Jubiläum oder Geburtstag möchten Sie anstelle von Geschenken unsere Arbeit unterstützen. Teilen Sie uns bei der Einzahlung Vor-und Nachname sowie die komplette Adresse mit. Merci!
Damit wir unsere Ziele und Projekte erfolgreich vorantreiben können, sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine nachhaltig sichergestellte Finanzierung, ein reflektierter Einsatz der uns zur Verfügung gestellten Finanzmittel, Verlässlichkeit, Verankerung und Vertrauen in der Bevölkerung sind unsere Werte, um das Projektziel bessere Überlebenschancen von Notfallpatienten zu erreichen.
Wir freuen uns, Sie bald zu unseren Sponsoren zählen zu dürfen.
Sie unterstützen mit ihrem Engagement etwas vom Schönsten, was es gibt: Leben zu retten!
Jede Spende ist willkommen und wird gewissenhaft für die vordefinierten Stiftungsziele eingesetzt. Sie können uns als Privatperson, Institution oder Firma mit einem beliebigen Geldbetrag unterstützen. Wir danken Ihnen ganz herzlich für ihre Unterstützung!
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Um die definierten Stiftungsziele zu erreichen, hat die Stiftung Ersthelfer klare Vorstellungen und Konzepte. Jedoch sind wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um diese erreichen zu können.
Als Gönner tragen Sie einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Stiftungsziele bei, insbesondere im Bereich der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.
Sie können zwischen den folgenden vier Varianten auswählen – und den Mindestbetrag nach oben beliebig erhöhen:
Die Stiftung Ersthelfer Nordwestschweiz bietet die Gönnervorteile zweckbestimmt, nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten an. Es besteht kein Anspruch auf die Vorteile.
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Stiftung Ersthelfer Nordwestschweiz
c/o Universitätsspital Basel
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Postfach
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Basellandschaftliche Kantonalbank: Kontonummer 4312.0642.2001
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Als gemeinnützige Stiftung hat die Stiftung Ersthelfer Nordwestschweiz von der Steuerbehörde Basel-Stadt die Steuerbefreiung erhalten. Die steuerliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit und somit des Steuerabzuges wird von allen Kantonen in der Schweiz akzeptiert.